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Fehl-Entscheid gegen Sloggi-Plakat
Po-Backen sollen «Sexobjekt»
sein
Honny soit qui mal y pense! War der Neid
der Abteilungsjuristin der Grund dieses Kopfschütteln erregenden
Entscheides? Sloggi lacht sich laut ins Fäustchen...
Von Jürg-Peter Lienhard
Sowas von bescheuert: Ein Plakat mit ein
paar knackigen Pobacken unter «Sloggi»-Strings darf in Basel
auf öffentlichem Grund nicht aufgehängt werden. Grund: «Diskriminierende
Werbung, da die Frau als Sexobjekt degradiert wird»...
Da rieb sich Charlotte Hegnauer, Verantwortliche für
Public Relations Schweiz von Triumph-International, wohl verdutzt die Augen,
als sie am letzten Freitag ihre Post öffnete: Mit ihrer Verfügung
vom 28. August 2003 teilte die zuständige Polizeidirektion der Stadt
Basel der mit dem Aushang beauftragten Plakatgesellschaft mit, dass das neue
Plakat für die Herbst-Kampagne des Auftraggebers Sloggi nicht auf öffentlichem
Grund gezeigt werden darf. Grund: «Diskriminierende Werbung, da
die Frau als Sexobjekt degradiert wird.» Unterzeichnet wurde der
Entscheid von einer Abteilungsjuristin im Basler Polizeidepartement,
einer gewissen Fr. Fedeli.
Lauterkeitskommission segnete Plakat ab
In ihrem Pressecommuniqué reklamiert Triumph-International
den Entscheid als «einerseits willkürlich - weil hier eine
sehr unterschiedliche Praxis zur Anwendung kommt, denn andere Städte
tolerieren das Plakat - und andererseits völlig überraschend,
ist doch eine Beschwerde gegen das vergleichbare Frühjahrs-Plakat von
der Schweizerischen Lauterkeitskommission kürzlich abgelehnt worden,
und zwar mit folgender Begründung:
„Die von der Beschwerdegegnerin angepriesenen Strings werden auf
dem nackten Körper getragen und stehen mit diesem in einem natürlichen
Zusammenhang, weshalb die Zulässigkeit der Nacktheit nicht zur
Diskussion steht.
Aber auch die Art und Weise der Darstellung beinhaltet keine generelle
Herabsetzung der Frau.“…»
Sloggi kündigt Schadenersatzanspruch an
Da der Entscheid von der Stadt Basel sehr kurzfristig gefällt
wurde, d.h. nur zwei Wochen vor dem bereits gebuchten Aushang (ab 8.
September 2003), ist noch offen, wie Sloggi darauf reagieren will. Wie
Triumph-International im Pressecommuniqué festhält, behält
sich Sloggi allerdings vor, gegen den Entscheid Rekurs einzulegen, was
in der knapp bemessenen Zeit bis zum Start der Kampagne kaum den gewünschten
Erfolg bringen wird. Hingegen kündigte Sloggi an, entsprechende Schadenersatzansprüche
geltend zu machen, sollte sich tatsächlich herausstellen, dass
es sich in diesem Fall um eine willkürliche Verfügung handelt.
Zwar bedauert Sloggi, dass die neuen Herbst-Plakate in der Stadt
Basel auf öffentlichem Grund nicht gezeigt werden dürfen;
dies im Gegensatz zu allen anderen Städten in der Schweiz, doch
lacht sich Sloggi über diese unfreiwillige behördliche Unterstützung
ihrer Werbung ziemlich lauthals ins Fäustchen. Die «beanstandeten»
Pobacken werden fristgemäss aufgehängt, jedoch zieren die lieblichen
Hintern nicht Sloggis, sondern ein schwarzer Balken mit diesem Text: «Sorry,
liebe Basler! Aufgrund einer Verfügung der Stadt Basel dürfen
wir dieses Plakat auf öffentlichem Grund nicht vollständig
zeigen. Wenn Sie es trotzdem sehen wollen, raten wir Ihnen, zum Beispiel
nach Zürich zu fahren.»
Jürg-Peter Lienhard
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(Zu) viel nackte Haut ist offenbar, zumindest
in gewissen Fällen, nicht nur den Behörden in der Stadt Zürich
ein Dorn im Auge, sondern nun auch denjenigen in Basel-Stadt.
Oben: Das Original-Plakat, das anderswo
anstandslos und ohne Hintergedanken aufgehängt werden darf.
Unten: Dasselbe Plakat, das nun «zensuriert»
in Basel aufgehängt wird. Dabei wiehert sowohl der Amtsschimmel im Polizeidepartement
Basel-Stadt, wie auch Sloggi unverblümt ins Fäustchen lacht...
Bilder: zVg Triumph-International (Schweiz) © 2003 |
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