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Fehl-Entscheid gegen Sloggi-Plakat

Po-Backen sollen «Sexobjekt» sein

Honny soit qui mal y pense! War der Neid der Abteilungsjuristin der Grund dieses Kopfschütteln erregenden Entscheides? Sloggi lacht sich laut ins Fäustchen...

Von Jürg-Peter Lienhard

Sowas von bescheuert: Ein Plakat mit ein paar knackigen Pobacken unter «Sloggi»-Strings darf in Basel auf öffentlichem Grund nicht aufgehängt werden. Grund: «Diskriminierende Werbung, da die Frau als Sexobjekt degradiert wird»...

Da rieb sich Charlotte Hegnauer, Verantwortliche für Public Relations Schweiz von Triumph-International, wohl verdutzt die Augen, als sie am letzten Freitag ihre Post öffnete: Mit ihrer Verfügung vom 28. August 2003 teilte die zuständige Polizeidirektion der Stadt Basel der mit dem Aushang beauftragten Plakatgesellschaft mit, dass das neue Plakat für die Herbst-Kampagne des Auftraggebers Sloggi nicht auf öffentlichem Grund gezeigt werden darf. Grund: «Diskriminierende Werbung, da die Frau als Sexobjekt degradiert wird.» Unterzeichnet wurde der Entscheid von einer Abteilungsjuristin im Basler Polizeidepartement, einer gewissen Fr. Fedeli.


Lauterkeitskommission segnete Plakat ab

In ihrem Pressecommuniqué reklamiert Triumph-International den Entscheid als «einerseits willkürlich - weil hier eine sehr unterschiedliche Praxis zur Anwendung kommt, denn andere Städte tolerieren das Plakat - und andererseits völlig überraschend, ist doch eine Beschwerde gegen das vergleichbare Frühjahrs-Plakat von der Schweizerischen Lauterkeitskommission kürzlich abgelehnt worden, und zwar mit folgender Begründung:

„Die von der Beschwerdegegnerin angepriesenen Strings werden auf dem nackten Körper getragen und stehen mit diesem in einem natürlichen Zusammenhang, weshalb die Zulässigkeit der Nacktheit nicht zur Diskussion steht.

Aber auch die Art und Weise der Darstellung beinhaltet keine generelle Herabsetzung der Frau.“…»


Sloggi kündigt Schadenersatzanspruch an

Da der Entscheid von der Stadt Basel sehr kurzfristig gefällt wurde, d.h. nur zwei Wochen vor dem bereits gebuchten Aushang (ab 8. September 2003), ist noch offen, wie Sloggi darauf reagieren will. Wie Triumph-International im Pressecommuniqué festhält, behält sich Sloggi allerdings vor, gegen den Entscheid Rekurs einzulegen, was in der knapp bemessenen Zeit bis zum Start der Kampagne kaum den gewünschten Erfolg bringen wird. Hingegen kündigte Sloggi an, entsprechende Schadenersatzansprüche geltend zu machen, sollte sich tatsächlich herausstellen, dass es sich in diesem Fall um eine willkürliche Verfügung handelt.

Zwar bedauert Sloggi, dass die neuen Herbst-Plakate in der Stadt Basel auf öffentlichem Grund nicht gezeigt werden dürfen; dies im Gegensatz zu allen anderen Städten in der Schweiz, doch lacht sich Sloggi über diese unfreiwillige behördliche Unterstützung ihrer Werbung ziemlich lauthals ins Fäustchen. Die «beanstandeten» Pobacken werden fristgemäss aufgehängt, jedoch zieren die lieblichen Hintern nicht Sloggis, sondern ein schwarzer Balken mit diesem Text: «Sorry, liebe Basler! Aufgrund einer Verfügung der Stadt Basel dürfen wir dieses Plakat auf öffentlichem Grund nicht vollständig zeigen. Wenn Sie es trotzdem sehen wollen, raten wir Ihnen, zum Beispiel nach Zürich zu fahren.»

 

Jürg-Peter Lienhard
 

Sloggi alt
Sloggi neu
(Zu) viel nackte Haut ist offenbar, zumindest in gewissen Fällen, nicht nur den Behörden in der Stadt Zürich ein Dorn im Auge, sondern nun auch denjenigen in Basel-Stadt.

Oben: Das Original-Plakat, das anderswo anstandslos und ohne Hintergedanken aufgehängt werden darf.

Unten: Dasselbe Plakat, das nun «zensuriert» in Basel aufgehängt wird. Dabei wiehert sowohl der Amtsschimmel im Polizeidepartement Basel-Stadt, wie auch Sloggi unverblümt ins Fäustchen lacht...

Bilder: zVg Triumph-International (Schweiz) © 2003
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