Verbrechen
Die Polizei Basel teilt mit:
Hochbetrieb bei Handtaschenräubern
Gemeine Überfälle auf wehrlose
alte Frauen
Basel. jpl.- Handtaschenraub ist zurzeit
in Basel in Mode. Bevorzugt sind ältere weibliche Opfer. Gleich drei
dieser Raubfälle haben sich übers Wochenende vom 6. bis 8. September
2003 in Basel ereignet. (Das Webjournal berichtete am 6.9.2003 bereits über
den Fall in der Elisabethenalage.)
Besonders brutal erscheint der Überfall auf eine 75jährige
Frau, die am Sonntag, 7.9.2003, um zirka 11.30 Uhr mit ihrem Mann durch die
Rheingasse spazierte. Beim Hotel Merian wurde sie plötzlich von einer
jungen Frau von hinten brutal zu Boden gestossen und um ihre Handtasche mit
lediglich 50 Franken beraubt. Die Räuberin konnte unbehelligt mit der
Beute durch das Wild-Ma-Gässlein flüchten. Das Opfer hingegen erlitt
durch den Sturz einen Schulterbruch und wurde von ihrem Gatten mit dem Taxi
ins Kantonsspital verbracht. Bei der Täterin handelt es sich um eine
20 bis 25 Jahre alte Frau, 165-170 cm gross, mittlere Statur, gepflegte Erscheinung,
schwarze, lange und zu einem Rossschwanz zusammengebundene Haare; sie trug
schwarze Kleidung. Zeugen wollen sich, wie immer, mit dem Kriminalkommissariat
Basel-Stadt in verbindung setzen.
Um eine unglaubliche Dreistheit handelt es sich beim zweiten Entreissdiebstahl,
der sich ebenfalls am Sonntag, 7.9.2003, ausgerechnet an einem Billettschalter
im Bahnhof SBB ereignete: Da wollte kurz vor 21.00 Uhr eine 57-jährige
Frau ein Billett kaufen. Plötzlich versuchte ein Mann der Frau mit grosser
Kraft die Handtasche zu entreissen. Doch die Frau hielt ihre Tasche reflexartig
fest. Das entmutigte den Täter, der daraufhin ohne Beute davonlief,
aber sofort von einer Passantin verfolgt wurde. Auf dem Centralbahnplatz
hatte der Dieb Pech, denn er lief direkt in die Arme einer zufällig
anwesenden Polizeipatrouille des Bereitschaftszuges der Kantonspolizei. Beim
Entreissdieb handelt es sich um einen 37-jährigen Schweizer, bei dem
das Kriminalkommissariat nun abklären kann, ob er für weitere,
gleichgelagerte Straftaten in Frage kommt.
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