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Geheim

aus: «Sonntags-Blick» vom 17. August 2003

«Sonntags-Blick» veröffentlicht Geheimbericht

Politische Einschätzung von 27 Ländern durch den Bundesrat - Schweiz verwehrt ihnen Waffengeschäfte

Der Sonntags-Blick hat in seiner gestrigen Ausgabe vom 17. August 2003 eine Liste mit «Problem»-Ländern veröffentlicht. Es ist eine Liste von Ländern, denen letztes Jahr Waffengeschäfte mit Schweizer Firmen verwehrt wurden. Warum, das steht in einem bislang geheimen Bundesratspapier. Klartext aus dem EDA über Staaten von A wie Aserbaidschan bis Z wie Zypern. Wörtliche Auszüge:

 

1. Aserbaidschan:
«Der Konflikt mit Armenien um Nagorno Karabach ist trotz Waffenstillstandsabkommen nicht gelöst. Die Menschenrechtslage in Aserbaidschan ist schlecht. Aserbaidschan ist ein Schwerpunktland der schweizerischen Ostzusammenarbeit, und eine Ausfuhr von Waffen wäre nur schwer mit dem Engagement der Schweiz auf diesem Gebiet vereinbar.»

 

2. Bulgarien:

«Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen den Export von Kriegsmaterial nach Bulgarien. Im besonderen Fall des Exports einer grossen Ladung Pistolen an einen Waffenhändler wurde jedoch die Genehmigung verweigert, um zu verhindern, dass diese Waffen an kriminelle Kreise oder in Konfliktregionen gelangen.»

 

3. VR China:

«Die Beziehungen zwischen der Volksrepublik China und Taiwan, das Beijing als eine seiner Provinzen betrachtet, sind weiterhin gespannt. Diese Spannungen stellen ein grosses Risiko für die regionale Stabilität dar. Die Menschenrechtslage ist nicht befriedigend.»

 

4. Ecuador:

«In der Grenzregion zu Kolumbien wird ein reger Schmuggel von Kleinwaffen betrieben. Diese belasten die ohnehin heikle regionale Stabilität. Um die schweizerischen Bemühungen bei der Friedensförderung in Kolumbien nicht zu hintertreiben, werden Waffenexporte in die Region restriktiv gehandhabt.»

 

5. Elfenbeinküste:

«Nach einer Meuterei von Teilen des Militärs befindet sich die Elfenbeinküste im Bürgerkrieg mit regionalem Eskalationspotential. Grössere Teile des Landes befinden sich nach wie vor unter Kontrolle der Rebellen.»

 

6. Eritrea:

«Das Verhältnis Eritreas zu Äthiopien sehr gespannt und instabil. Ein Export von Kriegsmaterial wäre nur schwer mit der schweizerischen humanitären Hilfe an Eritrea vereinbar.»

 

7. Georgien:

«Die schwelenden Konflikte in Abchasien und Südossetien untergraben die staatliche Autorität Georgiens. Der Konflikt im benachbarten Tschetschenien bildet einen zusätzlichen Unsicherheitsfaktor für die regionale Stabilität. Die Menschenrechtslage ist schlecht. Georgien ist ein Schwerpunktland der schweizerischen Ostzusammenarbeit.»

 

8. Indien:

«Die wegen der ungelösten Kaschmir-Frage angespannte Situation zwischen Indien und Pakistan untergräbt weiterhin die regionale Stabilität. Der Bundesratsbeschluss vom 15.6.98 (siehe 22.1.2), der die schweizerische Ausfuhrpraxis gegenüber Indien und Pakistan regelt, besteht weiterhin. Indien ist ein Schwerpunktland der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit.»

 

9. Indonesien:

«Die allgemeine Situation ist geprägt durch politische Instabilität und verschiedene lokale Konflikte (unter anderem in Aceh). Die Sicherheitskräfte, insbesondere die Armee, sind kaum einer zivilen Kontrolle unterworfen und wurden wiederholt mit schwerwiegenden Verletzungen der Menschenrechte in Zusammenhang gebracht.»

 

10. Iran:

«Trotz zunehmender Öffnung und Liberalisierung werden die Menschenrechte im Iran nach wie vor systematisch verletzt.»

 

11. Israel:

«Der Beschluss des Bundesrates zu Kriegsmaterialexporten nach Israel ist weiterhin gültig. In den besetzten Gebieten kommt es häufig zu schweren Menschenrechtsverstössen sowie zu Verstössen gegen das humanitäre Völkerrecht.»

 

12. Jemen:

«Die innere Situation ist nach wie vor instabil, da Teile des Landes nicht unter der Kontrolle der Regierung, sondem von diversen Stammesfürsten stehen. Die Al-Kaida hat gemäss Informationen von Nachrichtendiensten in Jemen ein Netzwerk aufgebaut, das für mehrere Anschläge verantwortlich gemacht wird. Die Menschenrechtslage bleibt unbefriedigend.»

 

13. Bundesrepublik Jugoslawien:

«Bei der BRJ handelt es sich um ein «Post-Konflikt»-Land, welches sich noch in einem Transitionsprozess hin zu demokratischen Strukturen befindet. Die demokratische Kontrolle gewisser staatlicher Institutionen sowie gewisser Einheiten des Sicherheitsapparats ist vorläufig noch nicht genügend gewährleistet.»

 

14. Kolumbien:

«Bei den vorherrschenden kriegerischen Zuständen wird die Zivilbevölkerung bei Kampfhandlungen immer wieder in Mitleidenschaft gezogen. Die Menschenrechtssituation ist entsprechend schlecht. Die Schweiz bemüht sich seit längerem, zwischen den Konfliktparteien zu vermitteln. Die DEZA ist in Kolumbien durch Programme im Bereich der Humanitären Hilfe tätig.»

 

15. Dem. Rep. Kongo:

«Das Land wird von einem Bür- gerkrieg, an dem sich auch Truppen aus anderen afrikanischen Staaten beteiligen, heimgesucht. Die Menschenrechtssituation ist entsprechend schlecht.»

 

16. Madagaskar:

«Madagaskar erlebte nach der Präsidentenwahl eine schwere innenpolitische Krise, bei der es zu mehreren bewaffneten Zusammenstössen kam. Die schweizerische Entwicklungszusammenarbeit unterhält ein Sonderprogramm in Madagaskar.»

 

17. Marokko:

«Marokko befindet sich weiterhin in einem bewaffneten Konflikt um die West-Sahara. Trotz Bestrebungen um legislative und institutionelle Verbesserungen werden die Menschenrechte nach wie vor systematisch verletzt.»

 

18. Mexiko:

«Der Konflikt in Chiapas ist noch nicht gelöst. Die Menschenrechtssituation bleibt unbefriedigend.»

 

19. Nigeria:

«Auch 2002 ist es in Nigeria zu zahlreichen gewalttätigen Vorfällen aufgrund ethnischer und religiöser Spannungen gekommen. Die Menschenrechtssituation ist nicht befriedigend.»

 

20. Papua-Neuguinea:

«Die Lage in Papua-Neuguinea ist seit den gewalttätigen Auseinandersetzungen im Sommer 2001 instabil. Die Menschenrechtssituation ist problematisch.»

 

21. Sudan:

«Die Lieferung von Kriegsmaterial (von besonderen Ausnahmen bei Kleinstlieferungen abgesehen) ist mit den schweizerischen Bemühungen um eine Vermittlung im Konflikt in Südsudan sowie der schweizerischen Humanitären Hilfe in diesem Land nicht zu vereinbaren.»

 

22. Südkorea:

«Die Schweiz verfolgt seit 1953 eine aktive Friedenspolitik in Korea. Die Lieferung von Waffen an eine der beiden Konfliktparteien würde Zweifel an der Unparteilichkeit der Schweiz und an der Glaubwürdigkeit ihres Engagements und ihrer Guten Dienste auf der Halbinsel aufkommen lassen.»

 

23. Taiwan:

«Die Beziehungen zwischen Kontinentalchina und der Insel Taiwan sind nach wie vor angespannt. Die Volksrepublik China ist von jeher sehr empfindlich in bezug auf Waffenlieferungen an Taiwan, zu dem die Schweiz keine diplomatischen Beziehungen unterhält.»

 

24. Türkei:

«Aufgrund des Konflikts im mehrheitlich kurdischen Südostanatolien sah sich die Schweiz seit 1992 dazu veranlasst, auf Kriegsmaterialausfuhren in die Türkei vollständig zu verzichten. Trotz einer inzwischen eingetretenen gewissen Beruhigung bleibt die Kurdenproblematik ungelöst.»

 

25. Ukraine:

«Es handelte sich um den Fall einer Anfrage für einen Waffenhändler. Die Kontrolle des privaten Waffenhandels in der Ukraine ist vorderhand noch nicht zufriedenstellend. Der bescheidene Leistungsausweis des Landes im Menschen-rechtsbereich hat sich kaum verbessert.»

 

26. Venezuela:

«Die innere Lage in Venezuela hat sich in 2002 destabilisiert. Zudem kam es in der Vergangenheit wiederholt zu Fällen von Waffenschmuggel nach Kolumbien. Um die schweizerischen Bemühungen bei der Friedensförderung in Kolumbien nicht zu hintertreiben, werden Waffenexporte in die Region restriktiv gehandhabt.»

 

27. Zypern:

«Es sind Bemühungen um eine politische Lösung des Konflikts im Gang, an denen die Schweiz massgeblich beteiligt ist. Durch Kriegsmateriallieferungen könnte die schweizerische Vermittlerrolle geschädigt werden.»

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