| Geheim aus: «Sonntags-Blick» vom 17. August 2003 «Sonntags-Blick» veröffentlicht Geheimbericht Politische Einschätzung von 27 Ländern durch den Bundesrat - 
              Schweiz verwehrt ihnen Waffengeschäfte Der Sonntags-Blick hat in seiner gestrigen Ausgabe vom 17. August 2003 eine Liste 
              mit «Problem»-Ländern veröffentlicht. Es ist eine Liste von Ländern, 
              denen letztes Jahr Waffengeschäfte mit Schweizer Firmen verwehrt wurden. 
              Warum, das steht in einem bislang geheimen Bundesratspapier. Klartext 
              aus dem EDA über Staaten von A wie Aserbaidschan bis Z wie Zypern. 
              Wörtliche Auszüge:   1. Aserbaidschan:«Der Konflikt mit Armenien um Nagorno Karabach ist trotz 
              Waffenstillstandsabkommen nicht gelöst. Die Menschenrechtslage in 
              Aserbaidschan ist schlecht. Aserbaidschan ist ein Schwerpunktland der 
              schweizerischen Ostzusammenarbeit, und eine Ausfuhr von Waffen wäre nur 
              schwer mit dem Engagement der Schweiz auf diesem Gebiet vereinbar.»
   2. Bulgarien: «Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen den Export von 
              Kriegsmaterial nach Bulgarien. Im besonderen Fall des Exports einer 
              grossen Ladung Pistolen an einen Waffenhändler wurde jedoch die 
              Genehmigung verweigert, um zu verhindern, dass diese Waffen an 
              kriminelle Kreise oder in Konfliktregionen gelangen.»   3. VR China: «Die Beziehungen zwischen der Volksrepublik China und Taiwan, das 
              Beijing als eine seiner Provinzen betrachtet, sind weiterhin gespannt. 
              Diese Spannungen stellen ein grosses Risiko für die regionale Stabilität 
              dar. Die Menschenrechtslage ist nicht befriedigend.»   4. Ecuador: «In der Grenzregion zu Kolumbien wird ein reger Schmuggel von 
              Kleinwaffen betrieben. Diese belasten die ohnehin heikle regionale 
              Stabilität. Um die schweizerischen Bemühungen bei der Friedensförderung 
              in Kolumbien nicht zu hintertreiben, werden Waffenexporte in die Region 
              restriktiv gehandhabt.»   5. Elfenbeinküste: «Nach einer Meuterei von Teilen des Militärs befindet sich die 
              Elfenbeinküste im Bürgerkrieg mit regionalem Eskalationspotential. 
              Grössere Teile des Landes befinden sich nach wie vor unter Kontrolle der 
              Rebellen.»   6. Eritrea: «Das Verhältnis Eritreas zu Äthiopien sehr gespannt und instabil. Ein 
              Export von Kriegsmaterial wäre nur schwer mit der schweizerischen 
              humanitären Hilfe an Eritrea vereinbar.»   7. Georgien: «Die schwelenden Konflikte in Abchasien und Südossetien untergraben die 
              staatliche Autorität Georgiens. Der Konflikt im benachbarten 
              Tschetschenien bildet einen zusätzlichen Unsicherheitsfaktor für die 
              regionale Stabilität. Die Menschenrechtslage ist schlecht. Georgien ist 
              ein Schwerpunktland der schweizerischen Ostzusammenarbeit.»   8. Indien: «Die wegen der ungelösten Kaschmir-Frage angespannte Situation zwischen 
              Indien und Pakistan untergräbt weiterhin die regionale Stabilität. Der 
              Bundesratsbeschluss vom 15.6.98 (siehe 22.1.2), der die schweizerische 
              Ausfuhrpraxis gegenüber Indien und Pakistan regelt, besteht weiterhin. 
              Indien ist ein Schwerpunktland der schweizerischen 
              Entwicklungszusammenarbeit.»   9. Indonesien: «Die allgemeine Situation ist geprägt durch politische Instabilität und 
              verschiedene lokale Konflikte (unter anderem in Aceh). Die 
              Sicherheitskräfte, insbesondere die Armee, sind kaum einer zivilen 
              Kontrolle unterworfen und wurden wiederholt mit schwerwiegenden 
              Verletzungen der Menschenrechte in Zusammenhang gebracht.»   10. Iran: «Trotz zunehmender Öffnung und Liberalisierung werden die Menschenrechte 
              im Iran nach wie vor systematisch verletzt.»   11. Israel: «Der Beschluss des Bundesrates zu Kriegsmaterialexporten nach Israel ist 
              weiterhin gültig. In den besetzten Gebieten kommt es häufig zu schweren 
              Menschenrechtsverstössen sowie zu Verstössen gegen das humanitäre 
              Völkerrecht.»   12. Jemen: «Die innere Situation ist nach wie vor instabil, da Teile des Landes 
              nicht unter der Kontrolle der Regierung, sondem von diversen 
              Stammesfürsten stehen. Die Al-Kaida hat gemäss Informationen von 
              Nachrichtendiensten in Jemen ein Netzwerk aufgebaut, das für mehrere 
              Anschläge verantwortlich gemacht wird. Die Menschenrechtslage bleibt 
              unbefriedigend.»   13. Bundesrepublik Jugoslawien: «Bei der BRJ handelt es sich um ein «Post-Konflikt»-Land, welches sich 
              noch in einem Transitionsprozess hin zu demokratischen Strukturen 
              befindet. Die demokratische Kontrolle gewisser staatlicher Institutionen 
              sowie gewisser Einheiten des Sicherheitsapparats ist vorläufig noch 
              nicht genügend gewährleistet.»   14. Kolumbien: «Bei den vorherrschenden kriegerischen Zuständen wird die 
              Zivilbevölkerung bei Kampfhandlungen immer wieder in Mitleidenschaft 
              gezogen. Die Menschenrechtssituation ist entsprechend schlecht. Die 
              Schweiz bemüht sich seit längerem, zwischen den Konfliktparteien zu 
              vermitteln. Die DEZA ist in Kolumbien durch Programme im Bereich der 
              Humanitären Hilfe tätig.»   15. Dem. Rep. Kongo: «Das Land wird von einem Bür- gerkrieg, an dem sich auch Truppen aus 
              anderen afrikanischen Staaten beteiligen, heimgesucht. Die 
              Menschenrechtssituation ist entsprechend schlecht.»   16. Madagaskar: «Madagaskar erlebte nach der Präsidentenwahl eine schwere 
              innenpolitische Krise, bei der es zu mehreren bewaffneten 
              Zusammenstössen kam. Die schweizerische Entwicklungszusammenarbeit 
              unterhält ein Sonderprogramm in Madagaskar.»   17. Marokko: «Marokko befindet sich weiterhin in einem bewaffneten Konflikt um die 
              West-Sahara. Trotz Bestrebungen um legislative und institutionelle 
              Verbesserungen werden die Menschenrechte nach wie vor systematisch 
              verletzt.»   18. Mexiko: «Der Konflikt in Chiapas ist noch nicht gelöst. Die 
              Menschenrechtssituation bleibt unbefriedigend.»   19. Nigeria: «Auch 2002 ist es in Nigeria zu zahlreichen gewalttätigen Vorfällen 
              aufgrund ethnischer und religiöser Spannungen gekommen. Die 
              Menschenrechtssituation ist nicht befriedigend.»   20. Papua-Neuguinea: «Die Lage in Papua-Neuguinea ist seit den gewalttätigen 
              Auseinandersetzungen im Sommer 2001 instabil. Die 
              Menschenrechtssituation ist problematisch.»   21. Sudan: «Die Lieferung von Kriegsmaterial (von besonderen Ausnahmen bei 
              Kleinstlieferungen abgesehen) ist mit den schweizerischen Bemühungen um 
              eine Vermittlung im Konflikt in Südsudan sowie der schweizerischen 
              Humanitären Hilfe in diesem Land nicht zu vereinbaren.»   22. Südkorea: «Die Schweiz verfolgt seit 1953 eine aktive Friedenspolitik in Korea. 
              Die Lieferung von Waffen an eine der beiden Konfliktparteien würde 
              Zweifel an der Unparteilichkeit der Schweiz und an der Glaubwürdigkeit 
              ihres Engagements und ihrer Guten Dienste auf der Halbinsel aufkommen 
              lassen.»   23. Taiwan: «Die Beziehungen zwischen Kontinentalchina und der Insel Taiwan sind 
              nach wie vor angespannt. Die Volksrepublik China ist von jeher sehr 
              empfindlich in bezug auf Waffenlieferungen an Taiwan, zu dem die Schweiz 
              keine diplomatischen Beziehungen unterhält.»   24. Türkei: «Aufgrund des Konflikts im mehrheitlich kurdischen Südostanatolien sah 
              sich die Schweiz seit 1992 dazu veranlasst, auf Kriegsmaterialausfuhren 
              in die Türkei vollständig zu verzichten. Trotz einer inzwischen 
              eingetretenen gewissen Beruhigung bleibt die Kurdenproblematik ungelöst.»   25. Ukraine: «Es handelte sich um den Fall einer Anfrage für einen Waffenhändler. Die 
              Kontrolle des privaten Waffenhandels in der Ukraine ist vorderhand noch 
              nicht zufriedenstellend. Der bescheidene Leistungsausweis des Landes im 
              Menschen-rechtsbereich hat sich kaum verbessert.»   26. Venezuela: «Die innere Lage in Venezuela hat sich in 2002 destabilisiert. Zudem kam 
              es in der Vergangenheit wiederholt zu Fällen von Waffenschmuggel nach 
              Kolumbien. Um die schweizerischen Bemühungen bei der Friedensförderung 
              in Kolumbien nicht zu hintertreiben, werden Waffenexporte in die Region 
              restriktiv gehandhabt.»   27. Zypern: «Es sind Bemühungen um eine politische Lösung des Konflikts im Gang, an 
              denen die Schweiz massgeblich beteiligt ist. Durch 
              Kriegsmateriallieferungen könnte die schweizerische Vermittlerrolle 
              geschädigt werden.» |