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Plakatverbot aufgehoben - auch SVP profitiert

Regierungsrat Jörg Schild zu den umstrittenen Plakaten

Basel. Während das Po-Backen-Plakat von Sloggi ein harsches Verbot wegen Frauendiskriminierung ereilte, blieb das doch eher geschmacklose SVP-Werbeplakat zu den kommenden Wahlen behördlich unbeachtet. Doch jetzt hat Regierungsrat Jörg Schild, Vorsteher des Polizei- und Militärdepartementes Basel-Stadt, dieses abstruse Ungleichgewicht wieder ins richtige Lot gerückt und das von bigotten Emanzen verfügte Plakatverbot für Strings aufgehoben: Schild ist der Ansicht, dass es der «falsche Weg ist, mit Verboten und auf politischer Ebene auf etwas zu reagieren, was tagtäglich in Zeitungen und anderen Medien zu sehen ist».

SVP-Plakat wird nicht verboten

Das umstrittene Wahlplakat der SVP Basel-Stadt mit dem Konterfei von Top-Terrorist Bin Laden wird nicht verboten. Regierungsrat Jörg Schild hat als Vorsteher des Polizei- und Militärdepartementes einen entsprechenden Entscheid der Administrativen Dienste korrigiert. Die Stimmbürger des Kantons Basel-Stadt seien mündig genug um selbst entscheiden zu können, was geschmacklos sei. Wie der Regierungsrat in einem Pressecommuniqué festhält, ist zudem der Rekurs der SVP gegen den Entscheid der Gewerbepolizei hinfällig, da er nicht mit einer rekursfähigen schriftlichen Verfügung mit Rechtsmittelbelehrung der Partei mitgeteilt worden war, sondern nur - wie in den wenigen bisherigen Fällen Usus - als Information gegenüber der für den Aushang zuständigen Allgemeinen Plakatgesellschaft. Der Wirbel um das Plakat sei zudem Anlass, entsprechende negative Entscheide den involvierten Parteien ab sofort mittels rekursfähiger schriftlicher Verfügung mit Rechtsmittelbelehrung zuzustellen.

 

SVP-Plakat mit Bin Laden
Gefährliche Provokation: SVP-Wahlplakat mit dem Konterfei Bin Ladens. Foto: zVg SVP

 

Lesen Sie dazu den Artikel vom Vortag.

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